Hufbeschlag versus
Deutsches Tierschutzgesetz

Unter der grundsätzlichen Annahme "Hufeisen an Pferdhufen = normal" wird heutzutage immer noch die Mehrzahl der Pferde beschlagen, als müsste man, wie in früheren Zeiten, von der Arbeitskraft dieser Tiere leben. Inwieweit Hufbeschlag unter der derzeitigen Nutzung von Pferde überhaupt notwendig ist, soll an dieser Stelle nicht erörtert werden. Vielmehr möchte ich Ihren Blick auf das Deutsche Tierschutzgesetz lenken und die Frage aufwerfen, ob der üblich anzutreffende Hufbeschlag nicht größtenteils hiergegen verstößt.


In §3 ist ausgeführt:
es ist verboten,

1. einem Tier außer in Notfällen Leistungen abzuverlangen, denen es wegen seines Zustandes offensichtlich nicht gewachsen ist oder die offensichtlich seine Kräfte übersteigen, 1a. einem Tier, an dem Eingriffe und Behandlungen vorgenommen worden sind, die einen leistungsmindernden körperlichen Zustand verdecken, Leistungen abzuverlangen, denen es wegen seines körperlichen Zustandes nicht gewachsen ist,


Absatz 1a. besagt folglich: Ein Pferd mit Hufbeschlag (Hufbeschlag = ein Eingriff oder eine Behandlung) müßte in der Lage sein, die selbe Leistung auch ohne Hufbeschlag zu erbringen. Ansonsten wird ein leistungsmindernder körperlicher Zustand verdeckt und dem Tier werden Leistungen abverlangt, denen es wegen seines natürlichen, körperlichen Zustandes (natürlicher körperlicher Zustand = Barhuf) nicht gewachsen ist. Es liegt nun an Ihnen zu beurteilen, inwieweit der Beschlag ihres Pferdes seinen natürlichen körperlichen Zustand manipuliert und folglich das Tierschutzgesetz mißachtet wird.


´Großer Sport` - welch ein Vorbild!

Kranke Hufe im Leistungssport - keine Ausnahme! Solch beschlagene Pferde trifft man leider in allen Sparten der Reiterei an!
Wenn Pferde nur noch mit Spezialeisen Leistung erbringen können, ist es um deren Hufgesundheit bereits mehr als kritisch bestellt. Wo sind hier die Kontrollgremien, die ein derartiges Treiben unterbinden? Woran soll sich der "Freizeitreiter" orientieren, wenn auf fast allen Pferdeveranstaltungen gegen geltendes Recht verstoßen wird? Uns wird suggeriert, kranke, beschlagene Hufe seien leistungsfähige, gesunde Hufe!
Es darf nicht sein, dem Pferd Leistungen (nicht nur im Sport) mittels Eingriffen und Behandlungen (Beschlag, Neurektomie) abzuverlangen, die es unter normalen Umständen (kein Pferd wird mit Hufeisen geboren) nicht erbringen könnte oder würde.
Das Sensorium Huf würde hier zum Schutz des Gesamtorganismus die "Notbremse" ziehen. Eine Fühligkeit oder Lahmheit ist die Folge. Dies gilt es zu erkennen und zu respektieren.
All das Streben nach "höher, schneller, weiter" hätte einen natürlichen Regulator: den maximal belastbaren, naturbelassenen Organismus. Für jeden die selben Voraussetzungen: Wer sich nicht an die "Spielregeln" hält - fliegt raus.

Heute können wir nicht mit ruhigem Gewissen auf die Einhaltung des Tierschutzgesetzes blicken. Wir müssen uns Gedanken machen, ob trotz dieses Gesetzes die wehrlose "Kreatur" vor den egoistischen Machenschaften profit- oder erfolgshungriger, egogetriebener Menschen überhaupt geschützt wird. Oder dient das Deutsche Tierschutzgesetz nur als Persilschein zur Beruhigung unseres Gewissens?

Ein jeder von uns kann selbst entscheiden, ob er zum Zwecke der Leistungssteigerung Dopingmittel (Hufbeschlag wirkt wie Doping) zu sich nehmen will und hierbei riskiert, seine Gesundheit zu ruinieren. Die uns anvertrauten Tiere können selbst nicht entscheiden wie mit Ihnen verfahren bzw. wie mit Ihnen umgegangen wird. Sie müssen es erdulden und hinnehmen!

Speziell hierfür gibt es den §1, der da lautet:
Zweck dieses Gesetzes (Tierschutzgesetz) ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.


Wo immer ein Tier in den Dienst des Menschen gezwungen wird, gehen die Leiden, die es erduldet, uns alle an.

Tierschutz ist Erziehung zur Menschlichkeit!
(Albert Schweizer)